Auch wenn es sich nach einem possierlichen Vogel anhört - es ist die neue Gesetzesgrundlage auch für unseren Kindergarten:
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) - vom 30. Oktober 2007
Es tritt zum 01.08.2008 in kraft. Neu geregelt werden darin insbesondere die Betreuungszeiten (Betreuung für 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche), die Betreuungskosten (sind in Schwerte noch nicht berechnet.) und die Gruppenzusammensetzung, v.a. mit Betreuung von "Unter-2-jährigen".
Auch wir mussten uns nach diesen neuen Grundlagen ausrichten. Unsere Wahlmöglichkeiten sind als eingruppige Einrichtung naturgemäß beschränkt. Insbesondere die Frage nach der Betreuungsmöglichkeit von Kindern unter 2 Jahre wurde intensiv diskutiert.
Um jetzt also alle Unklarheiten zu beseitigen, hier
der Kindergarten Schwerter Wald
auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
gültig ab 01.08.08
Der Kindergarten Schwerter Wald ist eine eingruppige Einrichtung der Gruppenform III b gemäß Anlage zu Artikel 1 § 19 KiBiz. Das heißt, wir bieten Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt eine Betreuung für 35 Stunden pro Woche. Die Möglichkeit, nur 25 Wochenstunden in unserer Einrichtung zu wählen, besteht nicht. Allerdings möchten wir Möglichkeiten anbieten für Familien, in denen eine längere Betreuung notwendig ist, die aber dennoch ihr Kind in unserer Einrichtung betreut sehen wollen. Denkbar wäre z. B. eine über 14.00 Uhr hinausgehende Betreuung in den Räumen des Kindergartens durch eine Tagesmutter.
Anmeldung
Auch für den Kindergarten Schwerter Wald gelten nach dem neuen Kinderbildungsgesetz (Kibiz) die neuen Anmeldefristen: Bis zum 31.01. müssen Kinder angemeldet werden, die im August regulär aufgenommen werden sollen.
Aufgenommen werden Kinder, die im laufenden Jahr das dritte Lebensjahr vollenden. Der Kindergarten Schwerter Wald bietet Kindern von 3 Jahren bis zum Schuleintritt eine 35-stündige Betreuung in der Woche von 7 - 14 Uhr. Für darüber hinaus gehenden Betreuungsbedarf helfen wir gern bei der Vermittlung von Tagesmüttern.
Aufnahme
Die neuen Eltern werden im ersten Quartal zu einem Informationsnachmittag eingeladen. Dieser wird vom pädagogischen Personal und Mitgliedern des Vorstandes durchgeführt. Die Eltern haben die Möglichkeit, die Räumlichkeiten kennen zu lernen, Fragen zu stellen, grundlegende Informationen zu bekommen und die Betreuungsverträge zu unterschreiben.