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Elternarbeit im Kindergarten

Ein partnerschaftlicher, offener und ehrlicher Umgang zwischen Elternhaus und Kindergarten ist für uns die Grundlage einer guten Zusammenarbeit im Interesse des Kindes.

 

Weitere Grundlage der Elternarbeit ist § 9 Zusammenarbeit mit den Eltern des Kinderbildungsgesetzes.
 

§ 9 Zusammenarbeit mit den Eltern
(1) Das Personal der Kindertageseinrichtungen, sowie Tagesmütter und –väter arbeiten mit den Eltern bei der Förderung der Kinder partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammen. Die Eltern haben einen Anspruch auf eine regelmäßige Information über den Stand des Bildungs- und Entwicklungsprozesses ihres Kindes.

 

 

Formen der Elternarbeit
 

Aufnahmegespräche
Die gemeinsame Erziehungsarbeit beginnt bereits mit den Aufnahmegesprächen, die bei der Anmeldung des Kindes geführt werden.
Durch Informationen über den Kindergarten erhalten die Eltern einen Einblick in unseren eigenständigen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag.

 

Elternversammlung und Elternrat

Diese traditionelle Form des Elternabends, die in der Regel ab 20:00 Uhr stattfindet, bietet auch den berufstätigen Eltern die Möglichkeit zur Teilnahme.
 

Während der Mitgliederversammlung wird von den einzelnen Mitgliedern der Elternrat gewählt. Dieser hat die Aufgabe, „die Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Träger der Einrichtung und den in der Einrichtung tätigen pädagogischen Kräften zu fördern und das Interesse der Erziehungsberechtigten für die Arbeit im Kindergarten zu beleben“. Zudem kümmert sich der Elternrat um die Oster- und Nikolausgeschenke für die Kinder.

 

Elterngespräche

Elterngespräche finden jährlich für alle Familien statt.

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